Produktlabels und ihre Bedeutung

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EU – Bio – Logo

EU Bio Logo

Dieses Logo verspricht kontrolliert biologische Landwirtschaft nach EU-Richtlinien. Durch dieses Logo erhält der Verbraucher die Möglichkeit, biozertifizierte Produkte zu erkennen. Besitzt ein Lebensmittel dieses Zertifikat, müssen mindestens 95% der Inhaltsstoffe aus kontrolliert biologischem Anbau kommen. Zusätzlich darf nicht mehr wie 0,9% gentechnisch verändertes Material enthalten sein. Die Verwendung von künstlichen Aromen, Geschmacksverstärkern und Farbstoffen ist verboten. Unter dem Logo befinden sich Informationen über das Land, aus welchem die Produkte stammen sowie die Nummer der EU-Kontrollstelle.

Das EU-Logo garantiert, dass

  • bei der Produktion der Naturschutz berücksichtigt wird.
  • die Produkte nachhaltig hergestellt werden
  • einmal pro Jahr ein Kontrollbesuch bei jedem Hersteller vorgenommen wird, um die Einhaltung der Anforderungen an ökologische Produktion sowie der Gesundheits- und Verbraucherschutzbestimmungen zu gewährleisten
  • landwirtschaftliche Nutztiere freien Auslauf haben und gut behandelt werden
  • die Produkte keine genmanipulierten Inhaltsstoffe enthalten. 
  • strenge Regeln für die Verwendung chemischer Pestizide und Düngemittel sowie Antibiotika gelten
  • die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen, Verarbeitungshilfsstoffen und anderen Stoffen stark begrenzt ist
  • die meisten Produktionsmittel auf dem Hof von diesem Hof selbst stammen und unter Einsatz lokaler Ressourcen und lokalen Fachwissens entstehen.

Firmen, welche dieses Siegel verwenden, müssen mindestens einmal jährlich kontrolliert werden.


Bioland

Bioland

100 % der Zutaten ökologischer Herkunft

Es dürfen grundsätzlich keine konventionell erzeugten Produkte verwendet werden. In Ausnahmefällen kann bei einer Nichtverfügbarkeit von Produkten ein maximaler Anteil von 5 % enthalten sein, sofern dieser gewisse Richtlinien erfüllt. Verboten sind Zusätze wie Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe und so gut wie möglich Verzicht auf konventionelle Aromaextrakte bzw. natürliche Aromastoffe.


Demeter

Demeter

100 % der Zutaten müssen aus ökologischer Herkunft stammen

Das Siegel verspricht eine biologisch-dynamische Landwirtschaft. Demeter ist eine geschützte private Biomarke und fördert einen biologisch-dynamischen Anbau. Demeter gilt somit als eine der nachhaltigsten Landbewirtschaftungen. Zusätzlich konzipiert die demeter-Landwirstchaft spirituelle- homöopathisch-ähnliche Methoden und richtet sich nach der Anthroposophie nach Rudolf Steiner, welche auf einer spirituellen Weltanschauung basiert.

Folgende Punkte sind bei demeter-Betrieben verboten:

  • Ionisierte Bestrahlung von Demeter-Lebensmitteln
  • Gentechnisch veränderte Pflanzen
  • Begasung (Ausnahme sind Bananen)
  • Nanotechnologie
  • Einsatz von Sorten aus Zellfusionstechniken
  • Gefriertrocknung
  • Homogenisierung bei Milcherzeugnissen
  • Hochfrequenztrocknung
  • Mikroverkapselung
  • Ultrahocherhitzung und Sterilisation bei Milch
  • Verwendung von Flüssigrauch oder Raucharomen bei Räucherungen

Weiters gelten strenge Vorschriften bei der Düngung. Hier darf eine bestimmte Gesamtstickstoffmenge (112 kg N/ha) im Boden jährlich nicht überschritten werden.  Im Ackerbau ist außer Hybridmais keine andere Hybridsorte zugelassen und es darf keine Elektronenbeizung erfolgen.

 In der Tierhaltung gelten folgende Vorschriften:

  • Pflege und Hygiene müssen hohe Standards erfüllen. Im Falle einer Krankheit wird vorzugsweise eine homöopathische, anthroposophische sowie biologische Behandlung durchgeführt oder eine andere Methode nach Naturheilverfahren.
  • Beim Transport muss eine Begleitung für die Tiere gesichert sein sowie kurze Transportwege um den Stress minimal zu halten
  • Verboten sind Zähnekneifen, Zähneschleifen, Nasenringe und Nasenkrampen zum Verhindern der  Wühltätigkeit, Schnäbel stutzen und Schnäbel touchieren, Kastration ohne Betäubungs und/oder Schmerzmittel, sowie Kuhtrainer und Enthornen
  • Kein Embryotransfer und Spermatrennung
  • Verwendung von Formaldehyd bei Desinfektion ist verboten
  • Bei der Fütterung muss 100% Ökofutter verwendet werden, sowie müssen 2/3 der Jahresration aus Demeterfutter bestehen
  • Bei der Haltung wird den Tieren so gut es geht der natürliche Lebensraum zur Verfügung gestellt. Plätze zum Sonnenbaden, Scharrmöglichkeiten, Wühlplätze, ect. müssen ausreichend und für jedes Tier vorhanden sein.
  • Der natürliche Entwicklungs- und Aufwachsprozess eines Tieres wird berücksichtigt und gefördert

Gänzlich verboten sind:

  • Geschmacksverstärker
  • Künstliche Aromen und Farbstoffe
  • Jodierung
  • Nitritpökelsalz
  • Sowie „unnatürlichen Aromen“ (z. B. Erdbeeraroma aus mikrobieller Erzeugung auf Sägemehl-Nährboden)

Für die Nutzung der Marke demeter müssen regelmäßig festgelegte Beiträge entrichtet werden. Es findet eine jährliche Kontrolle statt, wobei für jede neue Zutat eine Zusatzkontrolle erfolgen muss.


Naturland

95 % der Zutaten müssen aus ökologischer Herkunft sein , 5 % können aus konventioneller Landwirtschaft sein, vorausgesetzt eine Öko-Herkunft ist momentan nicht verfügbar. Diese Zutaten dürfen nicht gentechnisch verändert sein. Verboten sind Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe sowie Nitritpökelsalz.


V-Label

 V-Label

Dieses Label wurde von dem Vegetarier-Bund Deutschland entwickelt, um vegetarische und vegane Produkte zu kennzeichnen. Das Symbol besteht aus einem gelben Kreis mit dem grünen „V“. Weitere Beschreibungen unter dem Label kennzeichnen das Produkt als vegan, milchfrei, eifrei oder vegetarisch. Durch diese Marke soll eine Garantie gegeben werden, dass keine Inhaltsstoffe von toten Tieren enthalten sind, sowie rein pflanzliche Inhaltsstoffe bei der Zusatzbeschreibung „Vegan“. Zusätzlich garantiert die Kennzeichnung einen Qualitätsstandard. Eier aus Käfighaltung dürfen beispielsweise nicht verwendet werden.

Das Label kann anhand eines Spezifikationsformulars erworben werden und bleibt solange erhalten, bis der Vertrag gekündigt wird. Bei einer neuen Zusammensetzung der Inhaltsstoffe muss die Gesellschaft des Vegetarier Bunds Deutschland in jedem Fall informiert werden. Handelt es sich um kleine Änderungen, bleibt das Label erhalten. Handelt es sich um größere Veränderungen muss das Spezifikationsformular neu ausgefüllt werden.


Die Vegan-Blume

Vegane Blume

Die Vegan-Blume folgt den Kriterien der Vegan-Society und steht für Produkte frei von tierischen Inhaltsstoffen. Es wird kontrolliert, ob ein Produkt frei von tierischen Inhaltsstoffen (Honig, Seidenproteinen, E-Nummern), tierischen Hilfsmitteln bei der Verpackung (Kasein), tierischen Trägerstoffe (Filtern von Säften mittels Gelatine) sowie Tierversuchen ist. Sind all diese Kriterien erfüllt, darf das Label verwenden werden.

Einmal erworben, bleibt das Label solange erhalten, bis der Vertrag gekündigt wird. Verändert sich die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe muss die Gesellschaft der Vegan Society in jedem Fall informiert werden. Handelt es sich um kleine Änderungen, bleibt das Label erhalten. Handelt es sich um größere Veränderungen muss das Spezifikationsformular neu ausgefüllt werden.


BDIH - Kontrollierte Naturkosmetik

 BDIH Logo

Durch den Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungs- und Körperpflegemittel (BDIH) wird dieses Gütesiegel an Produkte vergeben. Zertifizierte Produkte garantieren folgende Kriterien:

  • Verzicht auf synthetische Fette und Öle, Duft- und Farbstoffe
  • bei der Herstellung, als auch bei der Entwicklung und Prüfung der Endprodukte finden keine Tierversuche statt
  • Gentechnikfreie Produkte
  • Bestimmte pflanzliche Inhaltsstoffe (wie Olive) müssen mindestens zu 95% aus zertifiziertem ökologischem Ausgangsmaterial bestehen .
  • Alle Rohstoffe, die nach dem 1.1.1998 zugesetzt werden, dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie nicht mehr an Tieren getestet wurden.
  • Rohstoffe, welche von toten Wirbeltieren stammen (Nerzöl, Murmeltierfett, Emuöl, Frischzellen tierische Fette und Collagen) dürfen nicht enthalten sein.
  • Stoffe, welche von Tieren produziert wurden (Milch und Honig) sind gestattet.

Nicht erlaubt sind folgende Stoffe

  • organisch-synthetische Farbstoff
  • synthetische Duftstoffe
  • ethoxilierte Rohstoffe
  • Silikone
  • Paraffine und andere Erdölprodukte

Ebenso ist eine radioaktive Bestrahlung nicht zulässig. Natürliche Riechstoffe sind zugelassen, welche der ISO-Norm 9235 entsprechen. Für die Konservierung sind naturidentische Konservierungsmittel zulässig.

Zertifiziert Produkte werden einer jährlichen Kontrolle unterzogen.


True Friends of Natural and Organic Cosmetics

Natrue Logo

Das NATRUE-Siegel garantiert Produkte, die so natürlich wie möglich gehalten werden. Das Label verspricht natürliche und biologische Inhaltsstoffe, sanften Herstellungsprozess sowie umweltfreundliche Praktiken. Zusätzlich sind keine synthetischen Duft- oder Farbstoffe enthalten sowie keine Produkte aus der Erdölchemie (Paraffine, PEG, -propyle-, -alkyle-, etc.). Detaillierte Beschreibungen der Kriterien für Natur- und Biokosmetik.

Verboten sind

  • Silikonöle und –Derivate sowie
  • genetisch modifizierte Inhaltsstoffe (basierend auf den EU-Regelungen).
  • Bestrahlung der pflanzlichen Inhaltsstoffen und der Endprodukte.
  • Tierversuche

Das NATRUE-Siegel kann mit 1,2 oder 3 Sternen zusätzlich deklariert werden. Hier gelten weitere Klassifizierungen.

1 Stern: Produkte bilden die Basis von zertifizierter Naturkosmetik. Produkte enthalten den Mindestgehalt an Naturstoffen und den Maximalgehalt an naturnahen Stoffen. (Ein Stern entspricht in etwa den Vorschriften des BDIH-Siegels)

2 Sterne: Naturkosmetik mit Bioanteil – mindestens 70% der naturnahen Stoffe (pflanzlich und tierisch) müssen aus kontrolliert biologischem Anteil stammen.

3 Sterne: Diese Produkte erfüllen die höchsten Standards von NATRUE und haben einen biologischen Anteil von mindestens 95% bei naturnahen (pflanzlich und tierisch)  Rohstoffen. Diese Produkte zählen zu echter BIO—Kosmetik.

Die Zertifizierung muss alle 2 Jahre erneuert werden. Rezepturänderungen müssen dem Zertifizierer gemeldet werden. Dieser entscheidet anschließend, in welchem Umfang eine Neuzertifizierung erforderlich ist. Bei großen Veränderungen wird eine Neukontrolle angeordnet.

Die Nutzung des Lables ist kostenpflichtig.  Bei der Anzahl von 1-100 Produkten beträgt die Gebühr pro zertifiziertes Produkt 200 Euro. Ab 101 Produkten beträgt die Gebühr 160 Euro pro Produkt.


Internationaler Herstellerverband tierschutzgeprüfte Naturkosmetik, Kosmetik und Naturwaren e.V. (IHTN)

IHTN Tierversuchsfrei

Folgende Punkte werden vom IHTN geprüft:

  • Es muss eine rechtliche Erklärung abgegeben werden, die garantiert, dass keine Tierversuche für die Herstellung und Entwicklung der Endprodukte durchgeführt werden.
  • Rohstoffe, welche nach dem 1.1.1979 erstmals in Tierversuchen getestet wurden, dürfen nicht verwendet werden.
  • Es dürfen keine Rohstoffe verwendet werden, die durch Tierquälerei oder eigens durch Tötung der Tiere gewonnen werden.
  • Es darf keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu anderen Firmen bestehen, welche Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben.
  • Australisches Wollwachs darf verwendet werden

Zusätzlich müssen detaillierte Rohstoff und Lieferantenangaben gemacht werden. Die Rohstoffe und Produkte werden regelmäßig vom Deutschen Tierschutzverbund geprüft.

Bio Garantie

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